Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeines
    Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte mit der Schreinerei Stefan Weber GmbH rechtsverbindlich vereinbart. Vereinbarungen die abweichen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich abgeschlossen und von uns schriftlich bestätigt werden.
  • Angebote, Planung
    Wir behalten uns vor für Planung, Entwurf und Angeboterstellung einen Unkostenbeitrag von bis zu 150 Euro zu verrechnen, wenn es zu keinem Auftrag kommen sollte.
    Im Auftrag des Kunden erstellte Planungen, bzw. Gestaltungsvorschläge sind entsprechend dem entstandenen Aufwand zu vergüten, falls nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Angebote haben grundsätzlich eine maximale Verbindlichkeitsdauer von zwei Monaten.
  • Urheberschutz
    Der Kunde verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrages überlassene Zeichnungen und Pläne unter Beachtung unserer Urheberrechte nicht für sich zu nutzen und nicht an Dritte weiter zugeben.
  • Preise
    Sämtliche Preise werden als Nettopreis mit separat ausgewiesener MWST angegeben. Fracht und Verpackung werden falls Auftragsspezifisch nötig als einzelne Posten aufgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt und verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Steuersatz in Rechnung zu stellen.
  • Zahlung
    Bei Zustandekommen einer rechtskräftigen Geschäftsbeziehung, ist eine Anzahlung von 50 % auf den Bruttokaufpreis an die Schreinerei Stefan Weber GmbH zu leisten, diese behält sich vor, erst mit der Produktion nach dem Erhalt der Anzahlung zu beginnen. Der Restbetrag ist sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, mit Beendigung und Rechnungsstellung des ausgeführten Auftrags, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt Barzahlung zu verlangen. Bei Scheckzahlung oder Überweisungen gilt die Zahlung erst nach Gutschrift des Betrages auf unserem Konto als geleistet.
  • Zahlungsverzug
    Bei Verzug von Zahlungen sind wir berechtigt, für den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % per angefangenen Monat zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche auf Nachweis bleibt vorbehalten. Daneben sind wir berechtigt, nach Eintritt des Verzuges für jede Mahnung einen Betrag von 25,00 Euro zu Rechnung zu stellen.
  • Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung oder Lieferung an einen Dritten, eingeschlossen eine Pfändung der Ware, hat der Vertragspartner den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen, sowie uns über Person und Anschrift des Dritten Mitteilung zu machen. Des Weiteren tritt er sämtliche, sich aus dem Weiterverkauf ergebeben Ansprüche gegen den Dritten, an uns ab.
  • Lieferung
    Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich/schriftlich vereinbart wurden. Bei Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins kann ein Verzug erst nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 4 Wochen erfolgen. Von uns nicht zu vertretende Störungen des Geschäftbetriebes unserer Lieferanten, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, sowie Lieferengpässe können einen Verzug nicht auslösen. Sie befreien uns für die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung und verlängern die Lieferzeit dem entsprechend. Eine Pflicht zu Ersatzbeschaffung besteht nicht. Bei Teillieferungen, sind entsprechend des Lieferumfanges Teilzahlungen auf den Bruttokaufpreis fällig.
  • Montage
    Soweit im Vertag eine Montagezusage getroffen wurde, enthält unsere Montage nur den Einbau der von uns gefertigten und bezogenen Teile. Sofern der Vertragspartner von uns Installationspläne erhalten hat und uns nicht mit der bauseitigen Ausführung beauftragt hat, ist dieser für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorinstallation selbst verantwortlich. Alle Zusatzarbeiten die aufgrund von bauseitig behindernden Umständen erbracht werden (z.B.: nicht ausgeräumte Nischen, fehlerhafte Wasser – oder Elektroinstallation), sind einschließlich eventueller zusätzlicher An – und Abfahrtenkosten zusätzlich zu vergüten.
  • Gefahrübergang
    Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung der gekauften Ware ( z. B.: Verlust, Beschädigung ) geht mit Übergabe an den Vertragspartner über. Im Falle der Versendung der Ware an den Vertragspartner oder an einen von ihm benannten Bestimmungsort geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person oder Unternehmen ( z. B.: Post, Paketdienst ) über. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners.
  • Abnahmeverzug
    Nimmt der Vertragspartner auf Grund von Umständen, die in seinem Bereich liegen, zum vertraglich vereinbarten Termin die Ware nicht ab oder verweigert ohne Rechtsgrundlage die Annahme, können wir – unsere Lieferfähigkeit vorausgesetzt – zu diesem Zeitpunkt Vertragserfüllung, d. h. Zahlung des bei Lieferung fälligen Betrages verlangen. Weiterhin haben wir Anspruch auf Erstattung sämtlicher zusätzlicher anfallenden Kosten die sich aus diesem Tatbestand ergeben, wie z.B.: Transport, oder Lagerkosten (möglicher Grund: Abwesendheit des Empfängers bei Anlieferung).
  • Gewährleistung
    Die Gewährleistung tritt ein bei Mängeln, die wir nach den § 459, 460 BGB zu vertreten haben und ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Erfolgt auf die Mängelrüge des Käufers nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung oder eine mängelfreie Nachlieferung, kann der Vertragspartner den Kaufpreis um den Mangel mindern. Die Zeitspanne für eine Ersatzlieferung kann im Einzelfall genauso lang sein wie die ursprüngliche Lieferzeit. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Montage schriftlich und detailliert anzuzeigen. Aus handelsüblichen Abweichungen vom Verkaufsmuster, besonders wenn es sich um Naturprodukte wie z.B. Holz handelt (Farbigkeit, Maserung) kann der Vertragspartner keine Ansprüche und Rechte herleiten.
  • Haftung
    Ansprüche des Vertragspartners, die über die in Ziffer 12 bestimmten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem fehlen einer zugesicherten Eigenschaft i.S.d. § 463, 480 Abs. 2 BGB.
  • Rücktritt
    Bei Vorliegen oder Eintritt von sachlichen Gründen, z. B. Einstellung und Änderung der Produktion, Nichtlieferung der gekauften Waren durch den Hersteller, sind wir zum Rücktritt vom Vertag berechtigt. Gleiches gilt im Falle von unrichtigen Angaben des Vertragspartners über seine Kreditwürdigkeit. Ist der Rücktritt vom Vertragspartner zu vertreten, haben wir Anspruch auf Ausgleich in Höhe von mindestens 35 % des Kaufpreises, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Klagen im Wechsel-, Scheck und Urkundenprozessen ist München.